NGO-Leitfaden zur Umsetzung der europäischen Richtlinie RED III zeigt Handlungsbedarf und gibt Beispiele
Gemeinsame Pressemitteilung von ROBIN WOOD, DUH, NABU, Biofuelwatch, FERN und ClientEarth
21.8.2024 – Die Bundesregierung soll EU-Vorgaben zur Reduzierung der Holzverbrennung für die Energieproduktion zügig und konsequent umsetzen. Das verlangen die Umweltorganisationen ROBIN WOOD, Deutsche Umwelthilfe, NABU, Biofuelwatch, FERN und ClientEarth in einer gemeinsamen Erklärung.
Bei der jüngsten Novellierung der Erneuerbaren Energie-Richtlinie (REDIII) gab es Änderungen, die das Verfeuern von Holz in Kraftwerken beschränken. Diese Richtlinie müssen alle EU-Mitgliedstaaten bis zum 21. Mai 2025 in nationales Recht umsetzen.
Während die notwendigen Änderungen für die Solar- und Windenergie bereits von der Bundesregierung beschlossen wurden und im Herbst durch den Bundestag gehen können, stehen die im Bereich der Holzverbrennung nötigen Anpassungen noch nicht auf der Agenda. Dabei bleiben dafür nur noch neun Monate Zeit.
Über die RED-Novelle war auf EU-Ebene bis zur finalen Abstimmung im September 2023 kontrovers gestritten worden. Das EU-Parlament wollte die Verbrennung von Waldholz nicht länger als erneuerbar einstufen, einige Mitgliedsstaaten sperrten sich jedoch dagegen. Dennoch enthält die REDIII einige Einschränkungen für die Holzenergie. Dazu zählt das Verbot von direkten Subventionen für Holz-Stromkraftwerke, wie sie derzeit hierzulande noch über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) möglich sind. Auch für die Energieerzeugung aus bestimmten noch stofflich nutzbaren Holzsortimenten wurden Subventionsmöglichkeiten eingeschränkt. So muss etwa „Rundholz in Industriequalität“ definiert und eine finanzielle Förderung von dessen Verbrennung von der Regierung unterbunden werden. Auch die sogenannten LULUCF-Klimaziele sind jetzt mit der Förderung der Holzenergie verknüpft.
Dazu erklärt Jana Ballenthien, Waldreferentin von ROBIN WOOD: „Die Holzenergiepläne der EU-Mitgliedstaaten müssen nun mit deren Zielen für die CO2-Speicherziele im Landnutzungssektor im Einklang stehen. Doch Deutschlands im Klimaschutzgesetz verankerten Ziele liegen in utopischer Ferne. Das liegt vor allem daran, dass der schlechte Zustand der Wälder sie zur Quelle von Treibhausgasemissionen macht. Daraus ist zu schlussfolgern, dass im Zuge der Umsetzung der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie sämtliche finanziellen Anreize für Holzverbrennung zu streichen sind. Das Geld ist ohnehin sehr viel besser investiert in die Wiederherstellung von Wäldern, den Waldumbau und klimafreundliche Alternativen zur Holzverbrennung.“
ROBIN WOOD und die DUH haben einen Umsetzungsleitfaden der Organisationen FERN und Client Earth zu den RED-Holzbiomasse-Vorgaben ins Deutsche übersetzt. Dieser erklärt gut verständlich die verschiedenen Neuerungen, verweist auf die entsprechenden Stellen der Richtlinie und gibt Umsetzungsbeispiele, um die Mitgliedstaaten bei der Implementierung zu unterstützen.
„Wälder sind lebendig viel mehr wert – indem sie die Klima- und Biodiversitätskrise abfedern – als die geringe Energiemenge, die wir durch ihr Abholzen und Verbrennen erhalten“, sagt Martin Pigeon, Wald- und Klima-Campaigner bei FERN. „In einer Situation, in der immer mehr Industriezweige bereit sind, auf Holz als Rohstoff umzusteigen, um fossile Brennstoffe in Produkten zu ersetzen, schadet es nicht nur der Gesundheit und der Umwelt, mit öffentlichen Geldern Anreize für die Verbrennung von Holz zu schaffen, sondern es vernichtet auch wirtschaftlichen Wert. Holz wird immer knapper und wertvoller werden: Es muss klüger genutzt werden.“
Bereits im vergangenen Jahr hatten sich die Umweltorganisationen in einem offenen Brief an Wirtschafts- und Energieminister Robert Habeck gewandt und auf die notwendigen Schritte zur REDIII-Umsetzung hingewiesen.